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Verfahrensbeistand
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Verfahrensbeistand, Familiengericht, Anwalt des Kindes

Was ist Verfahrensbeistand? 

Der Verfahrensbeistand § 158 FamFG in Kindschaftssachen wird auch als “Anwalt des Kindes” bezeichnet, da er die Interessen, den Willen, die Wünsche und Vorstellungen Ihres Kindes erfassen soll, um diese vor dem Familiengericht zur Geltung zu bringen. Der Verfahrensbeistand wird in der Regel ein oder mehrere Gespräche mit dem Kind führen und, soweit dies erforderlich und beauftragt ist, auch mit Eltern oder anderen Bezugspersonen sprechen. Am Ende seiner Besuche und Gespräche, verfasst der Verfahrensbeistand eine Stellungnahme an das Gericht Die Frage nach dem Lebensmittelpunkt, der Aufteilung des Sorgerechts oder die Verteilung des Umgangs wird im Ergebnis von dem zuständigen Gericht entschieden. Der Verfahrensbeistand des Kindes

dient dem Gericht lediglich dazu, um sich ein Bild der Situation aus Kindessicht machen zu können.

Er hat das Kind über Gegenstand, Ablauf und möglichen Ausgang des Verfahrens in geeigneter Weise zu informieren und das Kind bei der Anhörung zu begleiten.

Der Kindes Wille!

Der Wille des Kindes spielt in familiengerichtlichen Verfahren eine wesentliche Rolle. Eltern und Gerichte dürfen nicht willkürlich über ein Kind bestimmen. Vielmehr haben sie die Aufgabe, den Willen des Kindes wahrzunehmen und zu entscheiden, wann sie den Kindeswillen akzeptieren und wann der Wille des Kindes eher nicht zu dessen Wohl führt.

Tätigkeits Schwerpunkte:

• Therapeutische Begleitung von Kindern und Jugendlichen mit Beeinträchtigung

• Arbeit mit Familien aus Rumänien und / oder Roma Familien (Sprachkenntnisse vorhanden)

Unterstützung von Eltern mit psychischen Erkrankungen

• Kriseninterventionen und Clearing

• Erziehungsberatung